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Barrierefreiheit
Die Krokus-Schule Bad Teinach-Zavelstein ist bemüht, ihre Internetseite www.krokusschule.deim Einklang mit § 10 Abs. 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite: www.krokusschule.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach § 10 Abs. 1 L-BGG in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 derzeit teilweise vereinbar.
Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung der Schule.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei:
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Einzelne PDF- und Word-Dokumente im Downloadbereich sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.
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Einzelne Überschriften, Tabellen oder Verlinkungen können technisch noch nicht vollständig barrierefrei ausgezeichnet sein.
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Die Schule arbeitet daran, bestehende Barrieren schrittweise zu reduzieren. Neue Inhalte sollen möglichst barrierearm eingestellt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 03.05.2026 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung der Internetseite.
Die Erklärung wurde zuletzt am 03.05.2026 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Internetseite aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form?
Dann können Sie sich gerne an uns wenden:
Krokus-Schule Bad Teinach-Zavelstein
Schulleitung: Renate Urban-Traub
Adresse: Schulstraße 65
Telefon: 07053-8912
E-Mail: poststelle@04131465.schule.bwl.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu beantworten.
5. Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsstelle
Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Internetseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich zunächst an die oben genannte Kontaktstelle wenden.
Falls Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend beantwortet wird, können Sie sich an die zuständige Stelle für Barrierefreiheit in Baden-Württemberg wenden.
Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg
Schlichtungsstelle nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landeszentrums Barrierefreiheit Baden-Württemberg.